Lösungen fürs Labor
Wir entwickeln, fertigen und liefern ein Modulares MikroReaktionsSystem (MMRS), Ihre flexible Plattform für die Prozessentwicklung.
Passende Module konzipiert für jeden einzelnen Prozessabschnitt und alle Prozessparameter!
Lösungen fürs Labor
Wir entwickeln, fertigen und liefern ein Modulares MikroReaktionsSystem (MMRS), Ihre flexible Plattform für die Prozessentwicklung.
Passende Module konzipiert für jeden einzelnen Prozessabschnitt und alle Prozessparameter!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preis/Rechnungsstellung
a) Nebenkosten, insbesondere Kosten für Verpackung und Versand, sind nicht enthalten und werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.
b) Die oben genannten Beträge verstehen sich zuzüglich jeweils anwendbarer Mehrwertsteuer.
c) Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig und ist von Ihnen ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
2. Rügefrist
Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung in Textform bei uns unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln findet § 377 Abs. 3 HGB Anwendung; die Rüge muss auch in diesem Fall in Textform gegenüber uns erfolgen und den Mangel genau bezeichnen. Unterlassen Sie eine fristgemäße Mängelanzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
3. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Etwaige Ihnen hierdurch entstehende, notwendige Aufwendungen können Sie von uns nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften nach Ihrer Wahl die Vergütung für die mangelhafte Leistung mindern oder von der Vereinbarung über diese Leistung zurücktreten. Ansprüche auf Schadens-ersatz statt der Leistung wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
4. Sonstige Haftungsausschlüsse- und Begrenzungen
Unsere Haftung für schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen sowie für entsprechende Handlungen oder Unterlassungen unserer Organe, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen bei oder im Zusammenhang mit unseren Werkleistungen ist wie folgt beschränkt:
a) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaf-tungsgesetz haften wir unbeschränkt.
b) Außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und außer bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sind Schadensersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der für uns handelnden Personen, einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter.
5. Schutzrechte Dritter
Sie haften dafür, dass uns durch die Entgegennahme und Verwendung von Ihren sachlichen Mitteln, z. B. den von Ihnen zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen, Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden, und stellen uns insoweit von allen Ansprüchen frei. Lizenzgebühren oder Kosten, die zur Vermeidung solcher Schutzrechtsverletzungen entstehen, tragen Sie.
6. Nachfristsetzung
Im Falle einer Nachfristsetzung wegen Leistungsstörungen haben Sie eine angemessene Nachfrist zu setzen, die um den Zeitraum zu verlängern ist, den wir ggf. benötigen, um für unsere Leistungserbringung erforderliche Lieferungen oder Leistungen von Dritten zu beziehen.
7. Verjährung
a) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln (vgl. Ziffer 3), verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
b) Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) für andere Ansprüche gegen uns als Ansprüche wegen Mängeln (vgl. Ziffer 4) beträgt zwei statt drei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
c) Die vorgenannten Verjährungserleichterungen gelten weder für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit noch für Ansprüche wegen Verletzung von Kardinalpflichten im Sinne von Ziffer 4b. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Vertraulichkeit
Bei der Durchführung unserer Leistungen von Ihnen erhaltene bzw. Ihnen von uns übermittelte und als vertraulich gekennzeichnete / bezeichnete (technische) Informationen wird der jeweilige Empfänger vertraulich behandeln.
9. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf einen Auftrag findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Das gilt auch für außervertragliche Ansprüche, soweit diese im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen, insbesondere für Ansprüche wegen Produkthaftung oder Schadensersatz wegen Mängeln. Gerichtsstand ist für beide Teile Köln. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche alternativ an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.
10. Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag mit dem Inhalt des Angebotes kommt durch die Bestellung Ihrerseits und die Auftragsbestätigung oder Mitteilung der Auslieferung durch uns zustande. Alle Angaben von uns in Prospekten etc. stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots und kein bindendes Vertragsangebot dar.
11. Ausschluss der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers (insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen) werden nicht in den Vertrag einbezogen. Auch von unserer Seite werden keine über die vorliegenden Angebotsbedingungen hinausgehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen. Sollte in einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Korrespondenz von uns auf außerhalb dieser Bestellbedingungen liegende Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden, ist ein solcher Hinweis ausschließlich computersystembedingt und stellt keine auf Einbeziehung derartiger zusätzlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen gerichtete Willenserklärung dar.
Stand, 1. Januar 2024